FINANZBUCHHALTUNG

Die Buchführung geht über das Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen hinaus. So geben Finanzbuchführung und Kostenrechnung als Teile der Buchführung schon lange vor Erstellung des Jahresabschlusses zentrale Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige Buchführung ist die Grundlage qualifizierter betriebswirtschaftlicher Entscheidungen in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, der unternehmerische Erfolg das Ergebnis.
Sie bildet gleichzeitig das Fundament eines qualitativ hochwertigen Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht sowie nach internationalen Standards und hilft bei Gesprächen mit Kunden, Lieferanten und Kreditinstituten.

Ihr Steuerberater hilft, wenn Sie die Buchführung nicht selbst ausführen wollen. Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben bietet Ihr Steuerberater Lösungen an, die auf Ihre individuellen Vorstellungen zugeschnitten sind. Sie können die Belege selbst kontieren und/oder in Ihrer betriebsinternen Datenverarbeitung erfassen, während Ihr Steuerberater die letzte Durchsicht der Buchungen übernimmt und Ansprechpartner in Zweifelsfragen ist. Auch bei speziellen Auswertungen, etwa kurzfristigen Erfolgsrechnungen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse, ist Ihr Steuerberater mit einem kompetenten Service für Sie da.

Zusammenfassend bietet der Steuerberater Ihnen im Bereich der Buchführung folgende Leistungen:

Einrichtung und Organisation der Buchführung

  • Auswahl des geeigneten Kontenrahmens und Erstellung des Kontenplans
  • Ermittlung und Erfassung der Stammdaten
  • Festlegung der Auswertungsart in Abstimmung mit dem Mandanten
  • Vorschläge zur rationellen Abwicklung des Datenaufkommens

 

Einrichtung der Kostenrechnung

  • Festsetzung des Auswertungsziels
  • Einrichtung von Kostenstellen bzw. Kostenträgern
  • Ermittlung von Verteilungsschlüsseln für die Gemeinkosten

 

Übernahme der kompletten Buchführung

  • Erfassung und Auswertung der Belege
  • Kontierung der Belege nach den gesetzlichen Vorgaben und Zuordnung zu den Kostenstellen/-trägern
  • Übernahme von Daten aus der Fakturierungs- oder Kassensoftware des Mandanten
  • Abstimmung der Buchhaltung mit Mandantenunterlagen
  • Schriftverkehr mit dem Finanzamt
  • Einrichtung und Fortschreibung der Anlagenbuchführung

Aus der Datenverarbeitung Ihrer Buchführungsunterlagen bietet Ihnen der Steuerberater außerdem eine Vielzahl an Auswertungen und anderen EDV-gestützten Leistungen an:

  • Individuelle Auswertungen
  • Kurzfristige Erfolgsrechnungen
  • Kostenstellenrechnung
  • Kostenträgerrechnung
  • Betriebsabrechnungsbogen
  • Liquiditätsrechnungen
  • Interne und externe Betriebsvergleiche

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Bei uns sind Sie wirtschaftlich gut beraten. Bei Interesse nehmen Sie am besten Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.